Deine Pflichtausstattung für sicheres Fahrradfahren nach der StVZO
17.10.2023 | Jakob, Pirmin | LESEZEIT: 4 min
Das Fahrrad ist ein beliebtes Fortbewegungsmittel und unterliegt, wie jedes andere Fahrzeug in Deutschland, bestimmten Vorschriften, um deine Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legt die Mindestanforderungen an die Ausstattung von Fahrrädern fest.
In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Pflichtausstattung, die dein Fahrrad benötigt, um den Vorschriften der StVZO zu entsprechen und sicher auf deutschen Straßen unterwegs zu sein.
1. Beleuchtung
Eine ordnungsgemäße Beleuchtung ist entscheidend, um deine Sichtbarkeit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die Beleuchtung muss das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts tragen (siehe Wellen-Grafik mit K-Nummer im Schaubild unten). Dein Fahrrad muss über die folgende Beleuchtung verfügen:
Vorderlicht
Ein weißes Licht mit einer Leuchtkraft von mindestens 10 Lux. Es sollte während der Fahrt fest am Fahrrad montiert sein und nach vorne leuchten.
Rücklicht
Ein rotes Licht, das beim Betrieb fest am Fahrrad angebracht ist und nach hinten leuchtet.
Hilfreich, aber nicht erforderlich, sind Standlichtanlagen mit einem sogenannten Memory-Effekt, die das Licht noch eine kurze Weile weiter brennen lassen, wenn du z.B. an der Ampel stehst und der Dynamo keine Energie liefert.
Deine Lichtanlage trägt entscheidend dazu bei, dass du nicht nur selbst den Weg und Gefahren gut erkennst (aktive Sichtbarkeit), sondern vor allem frühzeitig von anderen gesehen wirst (passive Sichtbarkeit).
2. Reflektoren
Zusätzlich zu den Lichtern musst du vorn einen weißen Reflektor und hinten einen roten Reflektor am Fahrrad haben.
Ebenfalls vorgeschrieben sind wahlweise zwei klassische gelbe Speichenreflektoren pro Laufrad, Reflektorstreifen an den Reifen oder reflektierende Speichenclips. Achtung: Die Speichenclips müssen an jeder Speiche angebracht werden.
Neben der Lichtanlage helfen die Reflektoren dabei, dass du von anderen Verkehrsteilnehmern bei Dunkelheit oder schlechten Wetterbedingungen wie Nebel besser gesehen wirst.
3. Pedale
An deinem Fahrrad müssen zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale angebracht sein, die mit je zwei nach vorne und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind.
4. Bremsen
Dein Fahrrad muss über zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen verfügen. Dies können Felgenbremsen, Scheibenbremsen oder Rücktrittbremsen sein. Stelle sicher, dass deine Bremsen gut gewartet sind, um eine effektive Verzögerung zu gewährleisten.
Eine Radnabe ohne Freilauf, die über die Kette mit den Pedalen verbunden ist, so wie sie bei Bahnfahrrädern oder Fixies zum Einsatz kommt, gilt nicht als Bremse!.
5. Klingel
Eine Fahrradklingel ist wichtig, um dich bemerkbar zu machen und andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Dein Fahrrad muss über eine gut hörbare, helltönende Klingel verfügen.
Quelle: ADFC
Fazit
Die Einhaltung der Vorschriften der StVZO ist entscheidend, um sicher und legal mit deinem Fahrrad auf deutschen Straßen unterwegs zu sein.
Sorge dafür, dass deine Fahrradausstattung den Anforderungen entspricht und halte dein Fahrrad regelmäßig in gutem Zustand, um deine Sicherheit zu gewährleisten. Denke daran, dass Verstöße gegen die StVZO mit Bußgeldern geahndet werden können. Sicherheit geht immer vor, und mit der richtigen Ausstattung kannst du dein Fahrraderlebnis genießen.
Fahrradhelm
Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, mindert ein Fahrradhelm schwere Kopfverletzungen bei einem Unfall. Deshalb ist es für alle Radfahrer unabhängig vom Alter empfehlenswert, einen gut sitzenden Helm zu tragen. Achte darauf, dass er straff aber noch bequem sitzt und mit reflektierenden Elementen und vielleicht sogar mit LED-Rücklicht ausgestattet ist.
Achtung: Nach einem Sturz oder ca. alle 6 Jahre sollte der Helm ausgetauscht werden. Selbst wenn äußerlich keine Schäden erkennbar sind, können strukturelle Schäden die Schutzwirkung beeinträchtigen.